Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen der

AKUB Consulting GmbH Wiesentalstraße 10, 74523 Schwäbisch Hall

gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die AKUB Consulting GmbH mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer (m/w/d), einen Kaufmann (m/w/d), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die AKUB Consulting GmbH der Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn AKUB Consulting GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der (Dienst-) Leistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von AKUB Consulting GmbH

/ Mitwirkung des Kunden

(1) AKUB Consulting GmbH erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Digitales Advertising und digitale Vermarktung. Hiervon umfasst sind insbesondere das Consulting, die Konzeption, die Erstellung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils im Rahmen der Beauftragungen vereinbart wird. AKUB Consulting GmbH vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings, hier speziell Coachings und Mentorings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet AKUB Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von AKUB Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die AKUB Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von AKUB Consulting GmbH dadurch unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, Google, YouTube, LinkedIn und weitere Anbieter jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die AKUB Consulting GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von AKUB Consulting GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von der AKUB Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht der AKUB Consulting GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) AKUB Consulting GmbH ist stets berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Dabei wird die AKUB Consulting GmbH stets die nötige Sorgfalt für die Auswahl dieser Erfüllungsgehilfen / Subunternehmen und Dritten walten lassen.

(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von AKUB Consulting GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen. Vor Vertragsbeginn weißt die AKUB Consulting GmbH den Kunden darauf hin.

(7) Weist der Vertragspartner die AKUB Consulting GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von AKUB Consulting GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von AKUB Consulting GmbH nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Webseiten, Bilder, Landeseiten, etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahe gelegt.

(9) Der Kunde übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten von AKUB Consulting GmbH die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 4-Sternen, PKW-Fahrten (0,42€ / Fahrtkilometer), Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen AKUB Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von AKUB Consulting GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) AKUB Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. AKUB Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer sieben Tagen zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber AKUB Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, ob und welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und AKUB Consulting GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist AKUB Consulting GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) AKUB Consulting GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-) Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird AKUB Consulting GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von AKUB Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Abnahme hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 10 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von AKUB Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. der Werbekosten.

(2) Die vom Kunden AKUB Consulting GmbH geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine AKUB Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde AKUB Consulting GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. AKUB Consulting GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) AKUB Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen fünf Werktagen nach Rückbuchung an AKUB Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch AKUB Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei AKUB Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die (Dienst-) Leistungen notwendigen Daten bei AKUB Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AKUB Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AKUB Consulting GmbH in Verzug, ist AKUB Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die AKUB Consulting GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) AKUB Consulting GmbH wird die vereinbarten (Dienst-)Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. AKUB Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist die AKUB Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus dem Einflussbereich/der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von AKUB Consulting GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der AKUB Consulting GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere (Dienst-)Leistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und werden diese darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

(3) Innerhalb von sogenannten Gruppen-Calls übt AKUB Consulting GmbH das virtuelle Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Kunden. AKUB Consulting GmbH wird jedoch die Anliegen seiner Kunden bestmöglich berücksichtigen.

(4) Der Kunde und AKUB Consulting GmbH entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 48 Monaten fort.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass AKUB Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Bilder, Videos, Texte, etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt AKUB Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von AKUB Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von AKUB Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, jegliche Art von Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form)

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die AKUB Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an AKUB Consulting GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall eines Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unserer Mitgliederplattform. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von AKUB Consulting GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) AKUB Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AKUB Consulting GmbH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet AKUB Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von AKUB Consulting GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen AKUB Consulting GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von AKUB Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von AKUB Consulting GmbH.

(4) Der Kunde gestattet AKUB Consulting GmbH sogenannte Testimonial-Werbung. AKUB Consulting GmbH ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. AKUB Consulting GmbH ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. AKUB Consulting GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 21.09.2020 © Vervielfältigung verboten​

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